Der zahnärztliche Notdienst – digitale Möglichkeiten könnten helfen durch bessere Vernetzung ein besseres Behandlungsergebnis für den Patienten zu erreichen.

Das ist meine Erfahrung aus dem zahnärztlichen Notdienst – und die möchte ich gerne teilen:

Der zahnärztliche Notdienst ist geregelt. Gestern hatte ich diesen Notdienst.

Keine besonderen Aufregungen, abgesehen von der Tatsache, daß viele Notfälle eigentlich keine sind. Nachmittags stellte sich ein Patient bei mir vor, der am Samstag bereits bei  einer Kollegin in der Notfallsprechstunde war. Dort wurde ein Röntgenbild gemacht. Natürlich konnte mir er mir das nicht vorlegen…

Ein anderer Patient stellte sich vor mit Beschwerden nach einer angefangenen und noch nicht abgeschlossenen Wurzelbehandlung. Auch hier wäre es schön gewesen, wenn wir auf die Aufzeichnungen des Arztes hätten zugreifen können. Statt dem Bericht des Patienten zu lauschen

Unter anderem gab es noch ein paar Anrufe. Ich hätte gerne mehr gehabt, als die Angaben des Patienten. Das wäre hilfreich gewesen.

Und das Röntgenbild, das wir im Notdienst machten? Auch wenn wir digital röntgen, so können wir es nicht verschlüsselt versenden. Weil keine uns bekannte Praxis verschlüsselte Emails empfangen kann. Also drucken wir es aus und geben es dem Patienten mit.

Der zahnärztliche Notdienst - auch dann stehen Arzt und wenigstens zwei Mitarbeiterinnen zur Verfügung

Der zahnärztliche Notdienst – auch dann stehen Arzt und wenigstens zwei Mitarbeiterinnen zur Verfügung

Der zahnärztliche Notdienst – Was wäre anders, wenn…

… der Patient über seine elektronische Krankenakte selbst verfügen könnte? Und sie verfügbar hat, wenn er in den zahnärztlichen Notdienst kommt.

Unsere erneute Röntgenaufnahme wäre überflüssig gewesen. Wir hätten gewußt, wie die Wurzelbehandlung eingeleitet worden war. Und was dabei für Besonderheiten auftraten.

Und am Telefon hätte ich besser Auskunft geben können. Wenn ich Zugriff auf die Akte gehabt hätte.

Und ja, ich hätte auch für die telefonische Betreuung eine Gebühr in die Akte schreiben können. Sie bekommt der Patient von seiner Krankenkasse erstattet.

Bei Notfällen, die am Telefon erledigt werden können, ist eine Abrechnung kaum möglich. Ein Patient kommt nach telefonischer Beratung nicht in die Praxis, um seine Versichertenkarte einlesen zu lassen.

Es muss sich lohnen – für alle

Dieser telemedizinische Ansatz findet keine Honorierung. Es ist für mich unattraktiv, das vom Patienten mitgebrachte Röntgenbild nach zu befunden. Das bekomme ich nämlich nicht bezahlt.

Und weil der Zuschlag für eine Behandlung im Notdienst mit gut 10€ eher als Hohn denn als Lohn gemeint ist, ist es besser für mich, wenn wir nicht auf die Diagnostik der Vorbehandler zugreifen, sondern alles schön selbst machen

So gesehen: es ist ein weiter Weg zur digitalen Zahnmedizin. Und ein notwendiger.

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