Wearables scheinen das nächste große Ding zu sein, mit die im Wettbewerb stehenden Krankenkassen Kunden an sich ziehen und binden wollen (http://www.spiegel.de/gesundheit/ernaehrung/apple-watch-und-co-was-soll-die-krankenkasse-bezuschussen-a-1046835.html).

Die Legitimation für die Bezuschussung dieser Gadgets ziehen die Kostenträger, kurz gesagt, aus der Vermutung, daß dies die Eigenverantwortlichkeit der Patienten für ihre Gesundheit verbessert. Im Neusprech der Gesundheitsökonomen ist dies patient empowerment – Patientenermächtigung. Die gerade Übersetzung ins Deutsche ist entlarvend, denn es steht sich durchaus die Frage, wer hier über wen Macht bekommt: der Patient oder ermächtigt man sich des Patienten?

Wer zieht den größten Nutzen aus den gewonnenen Gesundheitsdaten? Der Träger? Die Krankenkasse? Der Konzern, der die app bereitstellt? Und für wen hat es die gravierendsten Konsequenzen?

Wearables und Fitnesstracker sind gut, wenn wir ihnen und den mit ihnen gewonnen Daten und Aussagen vertrauen können.

Das ist, nicht nur für die Bundeszahnärztekammer ), ein Punkt, an dem es einigen Klärungsbedarf gibt.

Und der Bedarf ist da, denn Ärztemangel in einer alternden Bevölkerung führt ohne neue Ansätze zu einer stetig schlechteren Versorgung: http://www.faz.net/aktuell/wissen/medizin/telemedizin-sie-koennen-ihren-arzt-langsam-hochfahren-13803336.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Es muß, meiner Meinung nach, sichergestellt werden können, daß die Daten, die ein wearable liefert, zunächst und ausschließlich dem Träger zur Verfügung stehen und gehören. Er muß sodann entscheiden können, mit wem er diese teilt: seinem Arzt und/ oder weiteren Personen seines Vertrauens.

Warum entwickeln wir nicht apps und IT-Infrastruktur, die den Menschen, die diese Technologien nutzen wollen oder müssen, Sicherheit und Vertraulichkeit gewährt?

Und dann nehmen wir wearables als nützliche und sinnvolle diagnostische Hilfsmittel, nicht als gadgets:

Zusammen mit dem Arzt unseres Vertrauens wähle ich eine für mich sinnvolle Kombination aus wearable und app aus.  Besteht die Indikation für deren Anwendung, kann mir dies mein Arzt attestieren.

Danach kann die Krankenkasse einen Zuschuss für eine medizinisch indizierte Behandlung gewähren anstatt indifferente Mitgliederwerbung mit der Gießkanne zu betreiben.

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